9.3.6.2 Die Gemeinde hält zur Frage des Zeitpunkts fest, dass die Entleerung der Container während der normalen Arbeitszeiten, also an Werktagen zwischen 07.00–12.00 sowie 13.00–17.30 Uhr, stattfinde. Präzisierend hielten die Gemeindevertreter am Augenschein fest, dass betreffend den Zeitpunkt der Entleerung kein Spielraum bestehe, da das Entsorgungsunternehmen in Eigenregie den Arbeitsablauf bestimme. Die drei Sammelstellen würden jeweils gemeinsam an einem Wochentag geleert. Bis anhin sei dies jeweils zwischen 09.00–11.00 Uhr der Fall gewesen. Damit findet die lärmmässig als störend ins Gewicht fallende Containerleerung zu einem günstigen Zeitpunkt statt.