Klarerweise überschreitet dieser Wert den in einer ES II während des Tages zulässigen Planungswert von 55 dB(A). Demgegenüber bewegen sich die anderen Einzelereignisse, nämlich "LKW Bereitstellung inkl. An- und Wegfahrt" (37 dBA), "Container heben und zurückstellen" (47.4 dBA), "PW- Anlieferung" (38.6 dBA) sowie "Flascheneinwurf" (48.1 dBA), bei dieser sehr konservativen Berechnung im Rahmen des zulässigen Grenzwerts. Präzisierend führt der kantonale Lärmexperte aus, dass die Anzahl der Zu- und Wegfahrten mit dem Auto für die Anwohnerinnen und Anwohner in lärmmässiger Hinsicht nicht ins Gewicht 2013 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 507