Der kantonale Lärmexperte hält dazu fest, dass man bei der Berechnung gewisse Annahmen treffen müsse. Ein Durchschnittsgewicht von 600 g sei sicher nicht abwegig, wenn man bedenke, dass ein Konfitürenglas leichter, eine Magnumflasche aber schwerer als 600 g sei. 9.3.3 Die Abteilung für Umwelt (AfU) führte entsprechend diesen Erhebungen die Berechnungen gemäss der Orientierungshilfe durch. Die fehlenden Angaben hat die AfU durch Annahmen gemäss den im Untersuchungsbericht getroffenen Erkenntnissen ergänzt. Die AfU ging dabei von 250 Flascheneinwürfen und 15 Autoanlieferungen pro Betriebstag aus.