Diesen Aufforderungen ist der Gemeinderat mit Eingabe vom 28. Januar 2013 nachgekommen. Er hielt fest, dass die Anlage während 307 Tagen pro Jahr geöffnet sei, und dies jeweils von Montag bis Freitag von 07.00– 12.00 Uhr sowie 13.00–20.00 Uhr. An Samstagen sei die Anlage von 07.00–12.00 Uhr sowie 13.00–18.00 Uhr und an Vorabenden vor Feiertagen lediglich bis 18.00 Uhr geöffnet. Demgegenüber sei während der übrigen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen das Entsorgen untersagt. Die Leerungen mit dem Sammelfahrzeug würden im Übrigen an einem Wochentag während der normalen Arbeitszeiten, also zwischen 07.00–12.00 Uhr sowie 13.00–17.30 stattfinden.