7.3 Gemäss § 14 Abs. 1 BNO ist die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen für Bauten und Anlagen bestimmt, die dem öffentlichen Interesse dienen. Die Entsorgung von Siedlungsabfällen liegt im öffentlichen Interesse, wofür gemäss den gesetzlichen Vorgaben die Gemeinde zuständig ist. … Eine Sammelstelle für Glas, Alu und Weissblech ist somit in der Zone OE als zonenkonform zu betrachten (vgl. VGE III/21 vom 30. Mai 2007; EBVU 06.26 vom 18. Mai 2006). … Beim strittigen Umschlagplatz für Lastwagen für die Entleerung der Container handelt es sich um eine Nebenanlage, welche in dienender Funktion eng mit der Sammelanlage als (Haupt-) Baute verknüpft ist.