{"Signatur": "AG_BV_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2013-09-05", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_BV_001_BVURA-12-687_2013-09-05.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/2884", "Checksum": "01df8090f4ce795a63efb3749317c6f9"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["BVURA.12.687"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 05.09.2013 BVURA.12.687"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 05.09.2013 BVURA.12.687"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 05.09.2013 BVURA.12.687"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Recyclingsammelstelle \n- Eine Unterflursammelstelle für Glas, Alu und Weissblech ist in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zonenkonform. \n- Anzahl Sammelstellen und Wahl des Standorts (Erw. 8) \n- Lärmbeurteilung gemäss der Orientierungshilfe des Bundes (Erw. 9)"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:12:49", "Checksum": "2b4e65acf7624d03bfdf4ede9e114840", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 05.09.2013 BVURA.12.687\nRegeste:\nRecyclingsammelstelle \n- Eine Unterflursammelstelle für Glas, Alu und Weissblech ist in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zonenkonform. \n- Anzahl Sammelstellen und Wahl des Standorts (Erw. 8) \n- Lärmbeurteilung gemäss der Orientierungshilfe des Bundes (Erw. 9)\n\n494 Verwaltungsbehörden 2013\n\noder auf Teile der Ortschaft sowie Vorschläge zur Vermeidung allfälliger negativer Folgen zu enthalten).\n9.\nZusammenfassend ist festzuhalten, dass die Entscheidgrundlagen in relevantem Umfang nicht genügen, um beurteilen zu können,\nob die Einführung der Tempo-30-Zone auf der Spange im Hinblick\nauf das zu erreichende Ziel (Reduzieren einer übermässigen Lärmbelastung) nötig, zweck- und verhältnismässig ist (vgl. dazu Urteil des\nBundesgerichts 1C_17/2010 vom 8. September 2010).\n\n98 Recyclingsammelstelle\n- Eine Unterflursammelstelle für Glas, Alu und Weissblech ist in der\nZone für öffentliche Bauten und Anlagen zonenkonform.\n- Anzahl Sammelstellen und Wahl des Standorts (Erw. 8)\n- Lärmbeurteilung gemäss der Orientierungshilfe des Bundes (Erw. 9)\n\nEntscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 5. September\n2013 (BVURA.12.687).\n\nAus den Erwägungen\n\n3. Sachverhalt\na) Die Gemeinde beabsichtigt, auf den Parzellen 102 und 103\neine Sammelstelle mit Unterflur-Containern mitsamt zwei Parkplätzen sowie einer Fläche für einen Lastwagen zur Entleerung der Container zu erstellen. Beide Parzellen sind der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Zone OE) zugewiesen und gehören der Gemeinde.\nGemäss § 14 Abs. 1 BNO ist die Zone für öffentliche Bauten und\nAnlagen für Bauten und Anlagen bestimmt, die dem öffentlichen\nInteresse dienen. … Die Sammelstelle wird parallel zur Neuen Aarauerstrasse in einem Abstand von rund 4 m realisiert. … Es werden\nfünf Container für die Sammlung von Glas und zwei Container für\ndie Sammlung von Alu und Weissblech bereitgestellt. Die sieben Un-\nterflur-Container verfügen je über ein quadratisches Ausmass von\n1,95 m. Anschliessend an die Neue Aarauerstrasse liegt der Platz für\n2013 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 495\n\nden Lastwagen zur Entleerung der Container. Auf einer mergelgesplitteten Unterlage befinden sich auf der Westseite zwei Abstellplätze für die Personenwagen. … Auf den zwei Abstellplätzen gilt eine\nzehnminütige Parkplatzbegrenzung, worauf mit einer Hinweistafel\nhingewiesen wird… Das Bauprojekt weist zu den Parzellen der Beschwerdeführenden einen Abstand zwischen 20 m bis 70 m auf. …\n7. Zonenkonformität\n7.1\nDie Beschwerdeführenden sind der Ansicht, dass eine Sammelstelle mit sieben Containern zu einem erheblichen Güterumschlag\nführe und damit nicht mehr in einer von der Wohnzone umschlossenen Zone OE zonenkonform sei. Insbesondere gehöre der dazugehörige Umschlagplatz für LKWs nicht in die Zone OE. …\n7.2\nÖffentliche Bauten und Anlagen sind Bauwerke, die von der öffentlichen Hand oder von beauftragten Privaten in Erfüllung verfassungsmässiger Aufgaben erstellt werden. Sie dienen dem Gemeinwesen unmittelbar durch ihren Gebrauchswert entweder als Verwaltungsvermögen oder als Sachen im Gemeingebrauch. Dazu gehören\nneben Verwaltungsgebäuden auch Schulhäuser, Spitäler, Gefängnisse\noder Asylunterkünfte. Bauwerke im öffentlichen Interesse helfen im\nweitesten Sinn, Aufgaben des modernen Leistungs- und Sozialstaates\nwahrzunehmen (WALDMANN/HÄNNI, Handkommentar RPG,\nBern 2006, zu Art. 3 N 52). Für öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen soll die Raumplanung sachgerechte Standorte finden. Dies geschieht im Rahmen einer Interessenabwägung. Einerseits beansprucht die wirtschaftliche Verwaltung\nStandorte, die dem Zweck des jeweiligen öffentlichen Bauwerks am\nbesten entsprechen. Andererseits müssen entgegenstehende schutzwürdige (öffentliche oder private) Interessen bei der Standortwahl\nmitberücksichtigt werden. Wie weit sie durchschlagen, hängt von der\nHauptbestimmung des betreffenden Gebiets ab (Erläuterungen zum\nBundesgesetz über die Raumplanung, Bern 1981, Herausgeber: Bundesamt für Raumplanung, zu Art. 3 N 58).\n496 Verwaltungsbehörden 2013\n\n"}