Die Befreiung von der Baubewilligungspflicht gilt hier nicht. Die Einhaltung der Belastungsgrenzwerte (Planungswerte) und des Vorsorgeprinzips der Umweltschutzgesetzgebung können erforderlich machen, dass solche Anlagen gegenüber den Nachbarparzellen bestimmte Mindestabstände einhalten. 63 Grünabfuhr - Eine gewisse Schematisierung der Abfallgebühren ist zulässig. Aus Praktikabilitätsgründen und um eine umweltschonende Entsorgung zu erleichtern, darf die Gemeinde die Grünabfuhrgebühr in Form einer Jahrespauschale (Jahresvignette) erheben. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 13. Juli 2012 (BVURA. 11.742)