So kann zum Beispiel eine Luft-Wasser- Wärmepumpe oder eine Altglassammelstelle unzumutbar hohe Lärmimmissionen verursachen. Das Bundesgericht hat in einem Fall, der eine solche Wärmepumpe betraf, ausgeführt, "dass sich die Baubewilligungsbehörde nicht darauf beschränken darf, dem Baugesuchsteller die Auswahl zwischen verschiedenen, die Planungswerte einhaltenden Projektvarianten zu gewähren. Vielmehr hat sie sich für jene Massnahme zu entscheiden, welche im Rahmen des Vorsorgeprinzips und des Verhältnismässigkeitsprinzips den besten Lärmschutz gewährleistet.