6. b) … Von ihrer Ausdehnung her könnten Wärmepumpen durchaus als Kleinstbauten angesehen werden, für die gemäss § 49 Abs. 2 lit. d BauV gar keine Baubewilligung erforderlich ist. Gehen von einer Baute aber Immissionen aus, besteht schon von Bundesrechts wegen 2012 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 345