… 8. Der Anzeigesteller verlangt in seinem Antrag 2, dass der Begriff "direkte Anstösser" in § 61 BauG eindeutig definiert wird. Der Begriff sei nirgends definiert. Der Anzeigesteller befürchtet, dass Nachbarn, die an und für sich einwendungsberechtigt wären, vom 2012 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 343