mit dem Einholen der Unterschrift werde im Handbuch zum Bauund Nutzungsrecht (BNR) ausdrücklich erwähnt. Es trifft zwar zu, dass diese Vorgehensweise im BNR erwähnt wird. Jedoch wird das Einholen der Unterschriften richtigerweise lediglich als freiwillige Alternative für die Bauherrschaft beschrieben. In der aktuellen 3. Auflage steht in Rz. 506 und 507, S. 121 ff.: "Der Gemeinderat kann ein vereinfachtes Verfahren durchführen, wenn das Bauvorhaben von geringer Bedeutung ist und höchstens die direkten Anstösser vom Vorhaben betroffen sind.