2012 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 341 ist. Somit erübrigt sich eine weitergehende Prüfung. Was die Insekten – namentlich Fliegen und Bremen – angeht, die eine Pferdehaltung herbeilockt, stellen die vorsorglichen Massnahmen einen genügenden Schutz dar, dass diese Kleinlebewesen nicht zur Plage werden. 61 Vereinfachtes Verfahren (§ 61 BauG); Anstösser - Wird ein Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren beurteilt, muss der Gemeinderat die einwendungsberechtigten Anstösser vorgängig informieren, es sei denn, diese haben dem Bauvorhaben zugestimmt. - Definition des Begriffs "direkte Anstösser"