passes für die Dauer der Pachtperiode vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2018 für Jagdaufseher und Vereinsmitglieder. Aufforderungsgemäss legte der Gesuchsteller seinem Gesuch einen Auszug aus dem schweizerischen Strafregister vom 11. November 2010 bei, welcher folgenden Eintrag aufweist: «15.3.2010 Gerichtspräsidium Zofingen Eröffnet: 15.3.2010 Rechtskraft: 14.4.2010 Vergehen gegen das Tierschutzgesetz Geldstrafe 20 Tagessätze zu 70 CHF bedingt vollziehbar, Probezeit 2 Jahre Busse 700 CHF * Urteil erscheint nicht mehr am: 14.3.2012» Dem Strafregistereintrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde: