2011 Jagdrecht 449 II. Jagdrecht 98 Jagdausschluss – Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tierquälerei von einer gewissen Schwere ist mit der Ausübung der Jagd unvereinbar und stellt einen Jagdausschlussgrund dar. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 2. März 2011 in Sachen X. (BVURA.11.127). Aus den Erwägungen