W3 gelten. Das Projekt auf Parzelle 1808 überschreitet jedoch sogar die AZ der Wohnzone W4 (0,6) um mehr als 6 %, selbst wenn es um 2,8 m2 BGF reduziert wird. Dass unerwünscht grosse Baukuben entstehen können, die den Charakter des Quartiers «Sand» beeinträchtigen können, darauf hat bereits die Abteilung Raumentwicklung in der Vorprüfung der BNO hingewiesen. 2011 Jagdrecht 449 II. Jagdrecht 98 Jagdausschluss – Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tierquälerei von einer gewissen Schwere ist mit der Ausübung der Jagd unvereinbar und stellt einen Jagdausschlussgrund dar.