» Der Gemeinderat darf daher die Fläche der Grünzone nicht zur anrechenbaren Grundstücksfläche zählen. Das Verbot des Nutzungstransfers von einer Grünzone …wird übrigens auch künftig in den Kantonen gelten, die … den Begriff der Nutzungsziffer gemäss IVHB (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe vom 22. September 2005; SAR 713.010) übernehmen werden. Gemäss IVHB werden Freihal- te- und Grünflächen nur zur anrechenbaren Grundstücksfläche zählen, soweit sie Bestandteil der Bauzonen und mit einer entsprechenden Nutzungsziffer belegt sind (Figur 8.1 zu Ziffer 8, IVHB Anhang 2). g)… Das kantonale Recht lässt eine Ausnützungsverschiebung nur