In den von den Gemeinden geführten «Registern» zur Ausnützungsverschiebung werden in der Regel die Anzahl verschobener Quadratmeter festgehalten, nicht die verschobene anrechenbare Grundstücksfläche. … Diesem Ergebnis entspricht auch aus ökonomischer Sicht, dass in der Praxis der für eine vereinbarte Verschiebung bezahlte Preis eine künftige Veränderung der AZ nicht abbildet. … ee) Was die Berücksichtigung der Grünzone betrifft, gilt Folgendes: Die damalige Grünzone durfte ausdrücklich nicht zur anrechenbaren Grundstücksfläche gerechnet werden (§ 35 Abs. 4 Satz 3, drittes Lemma BO 1982). Gleiches gilt für die heutige Grünzone.