Der Gemeinderat teilte die Erhöhung aus Praktikabilitätsgründen dem empfangenden Grundstück zu. Verschob das Gesamtprojekt beispielsweise 35 m2 BGF auf eine andere Parzelle, so erhielt diese gemäss der Praxis des Gemeinderats weitere 5 m2 von der abtretenden Parzelle, 444 Verwaltungsbehörden 2011