Um Kosten zu sparen, wird das Grüngut erst nach einigen Wochen zur Leerung bereitgestellt. Die Praxis der letzten Jahre zeigte, dass es richtig ist, die Grünabfuhr über eine Jahrespauschale – abgestimmt auf die Gebindegrösse – zu finanzieren, sofern das Grüngut kompostiert wird. Dies insbesondere zur Vermeidung von Geruchsproblemen. Wenn Grüngut in einer Vergäranlage (z.B. Kompogasanlage) vergärt wird, ist eine Jahrespauschale nicht zwingend erforderlich." Die Regelung der Gebühr für die Grünabfuhr entspricht diesen Empfehlungen der kantonalen Fachinstanz.