resvignetten oder Sperrgutmarken. Die Abfallverursachenden haben die Möglichkeit, für verschiedene Grössen von Gebinden Jahresvignetten zu kaufen; beanspruchen sie die Grünabfuhr nur gelegentlich, können sie Holz, Äste und dergleichen in Bündeln zu 25 kg mit einer Sperrgutmarke entsorgen. Herbstlaub kann der Grünabfuhr unentgeltlich abgegeben werden (§§ 12 und 15 Abs. 4 des Abfallreglements). Der Stadtrat begründet das Entsorgungssystem mit Jahresvignetten damit, dass er das ganze Jahr über die Grünabfuhr anbieten möchte, damit der Kompost möglichst frisch abgegeben werde.