2. Zulässigkeit der Erhebung einer Jahrespauschale für Grünabfuhr a) Bundesrechtliche Vorgaben Der Beschwerdeführer hat für die Entsorgung der Grünabfuhr anfangs August 2011 eine Jahresvignette für einen 240-Liter-Solo- container bezogen und dafür den Jahrespreis von Fr. 270.– bezahlt. Er meint, dass die Stadt für nicht erbrachte Leistungen keine Gebühr erheben dürfe, und verlangt eine Reduktion der Gebühr pro rata temporis um 7/12. Das Gemeinwesen ist für die umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle verantwortlich. Die Kosten dafür sind in Form von Gebühren und anderen Abgaben den Verursachenden zu überbinden.