Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die fachliche Beurteilung des Bundes zur Frage, wie viele Pferde in einer Wohnzone gehalten werden dürfen. Er führt aus, dass – je nach zugelassenen Aktivitäten und Immissionen – "realistischerweise … die Zahl etwa bei drei bis vier Pferden liegen" dürfe (Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Wegleitung "Pferd und Raumplanung", aktualisierte Version 2011, S. 19; siehe auch AGVE 2003, S. 230). Ob im konkreten Fall die Immissionen tatsächlich als übermässig anzusehen sind, ist hingegen keine Frage der Zonenkonformität, die nach kommunalem Recht zu beurteilen wäre.