Aber es hängt von den Immissionen ab. Eine eigene Praxis gibt es bis jetzt noch nicht. Im vorliegenden Fall haben wir festgestellt, dass die Anlage schlechter ist als die anderen im Dorf, und deshalb haben wir sie nicht bewilligt." Nach den Darlegungen des Gemeinderats ist somit das Halten von drei Pferden, um die es hier geht, in der Wohnzone W2 als zonenkonform zu betrachten. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die fachliche Beurteilung des Bundes zur Frage, wie viele Pferde in einer Wohnzone gehalten werden dürfen.