b) Beurteilung Die Bauparzelle befindet sich in der Wohnzone W2. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe ES II. Die Zone dient vorwiegend dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe oder Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Zur Frage der Zonenkonformität hat der Gemeinderat im Entscheid vom 10. März 2008 erklärt: "In Wohnzonen dürfen max. 4 Pferde gehalten werden, wenn dadurch von der Umgebung keine übermässigen Belästigungen wahrgenommen werden". Am Augenschein hat der Gemeinderat die Frage wie folgt beantwortet: "Wir stützen uns auf die Gerichtspraxis und erlauben deshalb grundsätzlich vier Pferde. Aber es hängt von den Immissionen ab.