A. Am 15. Juni 2007 teilte die Schulpflege W. der Familie K. mit, dass L. K. in die erste Klasse des Schulhauses J. eingeschult werde. (…) Die Zusteilung erfolgte formlos, dennoch erhoben die Eltern Beschwerde beim Schulrat des Bezirks B. B. (…) Der Schulrat des Bezirks B. trat auf diese Beschwerde ein und wies die Schulpflege W. mit Entscheid vom 23. April 2008 an, L. K. in das Schulhaus H. umzuteilen. C. Mit Eingabe vom 4. Juni 2008 erhob die Schulpflege W. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gegen den am 15. Mai 2008 eingegangenen Entscheid des Schulrats des Bezirks B. fristgerecht