103 Lärmimmissionen – Eine Heizung, die nach dem Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes (1. Januar 1985) erneuert wird, gilt als Neuanlage. Sie muss die Planungswerte der Lärmschutzverordnung einhalten, auch wenn das Gebäude selbst früher erstellt worden ist. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 25. November 2008 i.S. S. gegen den Gemeinderat Windisch. Aus den Erwägungen