Das gilt auch für den hier zu beurteilenden Fall. Es ist unbestritten, dass die Tiefgarage einzig auf der Nordseite mit dem Einfahrtsbereich in Erscheinung tritt. Irgendwo muss in Tiefgaragen eingefahren werden können, es liegt in der Natur der Sache, dass dieser Bereich nach aussen sichtbar ist. Auch wenn so die unterirdische Verbindung der beiden Wohnbauten erkennbar ist, erscheinen sie trotzdem klar als zwei verschiedene Baukörper. Daran ändern auch die Holzschöpfe auf der Tiefgarage zwischen den beiden Wohnhäusern nichts, auf welche im Übrigen laut den Aussagen der Vertreter der Baugesuchstellerin anlässlich des Augenscheins auch verzichtet werden könnte.