«Nichtverfügen» auch eine Verfügung ist), nicht aber auf das Erfordernis des Rechtsschutzinteresses. 102 Gebäudelänge – Ob die Gebäudelänge zweier Baukörper je einzeln oder zusammen zu messen ist, hängt ab vom Erscheinungsbild; unterirdische konstruktive Verbindungen sind für das Erscheinungsbild ohne Bedeutung. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 28. Oktober 2008 i.S. J. und F. gegen L. und den Gemeinderat Möriken-Wildegg. Aus den Erwägungen