Zudem seien die Rathausgasse und die Metzgergasse als Rettungsachsen bei einem ausserordentlichen Grossereignis bestimmt worden. Ausserdem zirkulierten die normalen Linienbusse durch die Altstadt, weil es nicht möglich gewesen sei, eine Umfahrungsroute einzurichten. Das Aufstellen von Bänken und Tischen oder Zelten auf der Strasse müsste aus Gründen der Rechtsgleichheit allen Gastwirtschaftsbetrieben zugestanden werden. Unter diesen Umständen wäre aber eine Verkehrsabwicklung schlechterdings unmöglich. Zu berücksichtigen sei auch, dass die meisten Altstadtwirtinnen und -wirte im Besitze einer Saisonbewilligung für das Wirten auf öffentlichem Grund seien.