Im Gegensatz zum Jodlerfest 2005 sei eine Ausdehnung des Festbetriebes auf die Altstadt vom Organisationskomitee nie beabsichtigt gewesen. Dem Organisator eines Festes sei es erlaubt, den Perimeter des Festbetriebes im Rahmen allfälliger, von der Standortgemeinde vorgegebener Einschränkungen selber bestimmen zu können. (…) Um die Lärmimmissionen möglichst auf den Festperimeter und dessen unmittelbare Umgebung zu beschränken, habe der Stadtrat dem Gesuch des Organisationskomitees entsprochen und beschlossen, der Stadtpolizei eine Anweisung betreffend Beschränkung des Festbetriebes auf das Schachengelände zu erteilen.