110 Baubewilligungspflicht – Geräteschränke und Truhen sind in den Bauzonen (ausserhalb von Schutzzonen) von der Baubewilligungspflicht befreit, wenn sie geringe Dimensionen aufweisen und nicht weiter auffallen. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 10. April 2007 i.S. F. und S. gegen den Gemeinderat Sarmenstorf. Aus den Erwägungen