Die Beschwerdeführenden bringen indessen vor, aufgrund der am Augenschein herrschenden Verhältnisse habe sich ein verfälschtes Bild ergeben, das über das sonst auftretende effektive Ausmass der Lichteinwirkungen hinwegtäusche, zumal der Himmel zum Zeitpunkt des Augenscheins bewölkt gewesen sei und zusätzlich auch der sich damals auf dem Dach befindende, «nicht unbeträchtliche Teil des Blütenstaubes der direkt östlich gelegenen ca. 35 m hohen Linde» die Blendwirkung «extrem eingedämmt» habe; den eingereichten Fotoaufnahmen, die «nach einem Gewitterregen entstanden» seien, könne entnommen werden, dass «die Beeinträchtigung doch erheblich» sei.