Bewohnerinnen und Bewohner in einer solchen gemischten Zone haben regelmässig ein wesentlich höheres Mass an Immissionen zu ertragen als in reinen Wohnzonen. Der Immissionsschutz in der Kernbautenzone Alt ist deshalb entsprechend weniger hoch als in einer reinen Wohnzone. (…) cc) Die Hauptwohnseite (Südseite) der zweigeschossigen Liegenschaft der Beschwerdeführenden mit Wohnzimmern, Lauben, Sitzplatz und Garten ist gegen das Dach bzw. die nördliche Dachhälfte der Liegenschaft der Beschwerdegegner gerichtet. Der Abstand zwischen den beiden Liegenschaften beträgt ca. 15 m.