bb) Zum vornherein unverhältnismässig erscheint die von den Beschwerdeführenden verlangte Neubedachung mit nichtreflektierenden Dachziegeln. Nach den unwidersprochen gebliebenen Angaben des Architekten der Beschwerdegegner betrugen die – sich im Falle der Neubedachung als unnütze Investition erweisenden – Gesamtkosten der Dacherstellung Fr. 65'600.– (Zimmermann Fr. 51'800.– und Dachdecker Fr. 13'800.–); die Kosten einer Neubedachung selbst werden auf ca. Fr. 28'000.– geschätzt, wenn Ziegel gefunden werden, bei denen die alte Lattung verwendet werden kann, sonst auf Fr. 32'000.–. Im Rahmen der Vorsorge dürfen den Beschwerdegegnern derart teure und aufwändige Massnahmen nicht