In Bezug auf die erforderliche Breite besteht ein Ermessensspielraum. Aufgrund der tiefen Geschwindigkeit (30 km/h) und des kleinen Verkehrsaufkommens empfiehlt der Fachmann, ab dort wo der östliche und südliche Schenkel des Stockweges zusammenlaufen bis zur übergeordneten Strasse die Zufahrt mit einer Breite von 4.5 m zu dimensionieren, damit das Kreuzen im Einfahrtsbereich möglich ist, ohne dass der Verkehrsfluss auf der Gemeindestrasse behindert wird. 2006 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 485