Aufgrund der tiefen Geschwindigkeit (30 km/h) und den angrenzenden privaten Zufahrtsflächen, welche zum Kreuzen zweier Personenwagen benutzt werden können, erachtet er eine Strassenbreite von 3 m als genügend. d) Hinsichtlich des Einmündungsbereiches ist der Fachmann der Ansicht, dass dieser so ausgebaut werden sollte, dass zwei Fahrzeuge kreuzen können, nachdem schon für Grundstückszufahrten je nach Typ Breiten zwischen 3 und 5 m verlangt werden (Tabelle 2 der VSS-Norm SN 640 050, Grundstückszufahrtstyp A oder B). In Bezug auf die erforderliche Breite besteht ein Ermessensspielraum.