Auf welcher Länge die verlangte Breite der Grundstückszufahrt erfüllt sein muss, wird in der VSS-Norm nicht definiert. Gemäss Ausführungen des Experten anlässlich der Augenscheinsverhandlung soll diese Länge (Tiefe) 5 bis 10 m betragen, so dass ein Kreuzen von Fahrzeugen auf der Grundstückszufahrt möglich ist. 3. a) Im vorliegenden Fall (verbindet der Stockweg) … mehrere private Parzellen mit einer Quartiererschliessungs- oder Quartiersammelstrasse, die im Eigentum der Gemeinde steht. Es werden insgesamt 13 Wohneinheiten erschlossen; entsprechend ist von einem geringen Verkehrsaufkommen auszugehen.