gen von den jeweiligen Verkehrsverhältnissen sowie der Art und Zahl der Gebäude ab, die erschlossen werden sollen. Stets müssen Zufahrten punkto Breite, Unterbau, Belag, Steigungen und Sicherheit den in den Einzelfällen an sie zu stellenden Anforderungen genügen (AGVE 1996, S.499). c) Für die Beurteilung der Beschaffenheit öffentlicher Strassen gelten als Richtlinien u.a. die VSS-Normen SN 640 045 «Projektierung, Grundlagen; Strassentyp: Erschliessungsstrasse» und SN 640 201 «Geometrisches Normalprofil; Grundabmessungen und Lichtraumprofil der Verkehrsteilnehmer» vom April 1992 respektive vom Oktober 1992 (§ 44a Abs. 1 ABauV).