Zwar entspricht dieses Vorgehen nicht dem Verfahrensablauf, wie ihn das BauG vorsieht. Es käme aber wohl überspitztem Formalismus gleich 2006 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 481 und würde auf einen verfahrensmässigen Leerlauf hinauslaufen, den Einspracheentscheid allein aus diesem Grund aufzuheben. Anhaltspunkte dafür, dass der Gemeinderat bewusst zunächst den Einspracheentscheid gefällt und die Projektgenehmigung zurückgestellt hat, gibt es jedenfalls nicht. Immerhin ist dem Gemeinderat Oftringen zu empfehlen, künftig in solchen Fällen festzuhalten, dass das Bauprojekt genehmigt wird.