Laut den Aussagen der Vertreter des Gemeinderates Oftringen anlässlich der Verhandlung vom 16. August 2005 pflegt der Gemeinderat Beschlüsse über Strassenbauprojekte nur dann zu fassen, wenn keine Einsprachen erhoben wurden. Muss er über Einsprachen entscheiden und resultieren daraus keine Projektänderungen, ist für ihn das Verfahren abgeschlossen und das Projekt genehmigt. So ist er auch im vorliegenden Fall verfahren, weshalb er sich auf den Standpunkt stellt, das Bauprojekt tatsächlich genehmigt zu haben. Zwar entspricht dieses Vorgehen nicht dem Verfahrensablauf, wie ihn das BauG vorsieht.