Wie vorne (Erw. 3c/aa) ausgeführt, sind mit der "neuen Situation" nur die Grenz- und die Gebäudeabstände gemeint, nicht aber die Höhen. Auf die Einwände ist insofern nicht einzugehen. (…) bb) aaa) Würde es das Departement bei diesen Feststellungen belassen, wäre für die Parteien rechtlich noch im Ungewissen, ob die Gebäude- und Firsthöhen unabhängig vom angefochtenen Entscheid direkt aufgrund des ersten, rechtskräftigen Vorentscheids vom 5. Mai 2005 Bau -, Raumplanungs- und Umweltschutz 545