rechtskräftig entschieden worden seien (Gebäude- und Firsthöhen). Nachfolgend ist deshalb zu prüfen, welche baurechtlichen Entscheide der Gemeinderat mit der Bewilligung des neuen Standorts getroffen hat und welche nicht. c) aa) Aus dem sehr knapp gehaltenen (zweiten Vorent- scheid-)Gesuch ist nicht zu entnehmen, welche Fragen unter "Standort" erfasst werden. Im Entscheiddispositiv wird dies ebenfalls nicht 544 Verwaltungsbehörden 2005