SAR 221.100) wird bei der Berechnung einer nach Tagen bestimmten Frist der Tag der Eröffnung der Frist oder der Zustellung eines Entscheides nicht mitgezählt. (…) Demzufolge beginnt die Einsprachefrist erst nach der Publikation zu laufen (vgl. Josef Schwere, Das Baubewilligungsverfahren nach aargauischem Recht, Zürich 1971, S. 75). Erfolgte die Publikation am Mittwoch, 1. September 2004, hatte die Auflagefrist somit vom 2. September 2004 bis zum 21. September 2004 zu dauern. (…)