Die Beschwerdeführenden erhalten ferner von der Terrasse einen künstlich erhöhten Einblick auf das Nachbargrundstück wie bei einem Balkon. Würde man in Fällen wie hier die balkongleiche oder -ähnliche Funktion verneinen, so könnten die Vorschriften von § 2 ABauV bei Balkonen im ersten Obergeschoss, die häufig weniger als 3 m über 2004 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 461