Wenn ein Bauherr, kurz nachdem er seine Baute realisiert hat, auf eine zum Entscheid erhobene Vereinbarung zurückkommen will und ein Änderungsgesuch einreicht, verstösst dies gegen Treu und Glauben. Vorbehalten bleiben Gründe der baulichen Sicherheit (Baudepartementsentscheid [BDE] vom 29. Juli 1997, S. 4 f. mit Hinweisen, publiziert im Internet unter ) . Vorliegend reichten die Beschwerdeführenden vor Abschluss der Bauarbeiten ein Änderungsgesuch für die Nutzung der Fläche der zweiten Garage ein, das offensichtlich nicht aus Sicherheitsgründen erfolgte.