Das Gesuch widerspreche Treu und Glauben. b) Wird eine zwischen der Bauherrschaft und den Einsprechenden geschlossene Vereinbarung in die Baubewilligung aufgenommen bzw. im Rechtsmittelverfahren zum Beschluss erhoben, ist sie nach der Praxis des Baudepartements in den nachfolgenden Baugesuchsverfahren zu berücksichtigen. Wenn ein Bauherr, kurz nachdem er seine Baute realisiert hat, auf eine zum Entscheid erhobene Vereinbarung zurückkommen will und ein Änderungsgesuch einreicht, verstösst dies gegen Treu und Glauben.