rage auf der Seite und hinten, wo das Terrain ganz oder fast auf die Höhe des Daches aufgefüllt wurde, durch bepflanzte Tröge als Aufstiegschutz unbegehbar zu machen; die klar beschränkte Begehbarkeit des Dachs wurde zudem ausdrücklich in Worten auf dem Plan vermerkt (Plan vom 21. Januar 2002, Grundriss, "Garage 2 nicht begehbar, mit Aufstiegschutz"). Die Nutzung des Dachs der zweiten Garage war somit nicht Gegenstand des ersten Baugesuchs.