452 Verwaltungsbehörden 2004 Beschwerdeführerin nicht möglich, in voller Kenntnis der Entscheidgründe die Rechtmässigkeit des Betriebsverbotes an Sonntagen zu beurteilen, über die Opportunität der Beschwerdeerhebung zu befinden und die erhobene zu begründen. Insofern war die mangelnde Begründung für die Beschwerdeerhebung und den im Beschwerdeverfahren entstandenen Aufwand kausal.