Eine Krankheit (im konkreten Fall eine HIV-Erkrankung) schliesst weder den Strafvollzug noch eine stationäre Massnahme von vornherein aus (Erw. 1 d cc). - Frage der Notwendigkeit einer neuen Begutachtung im Massnahmenvollzug (Erw. 1 d dd). Entscheid des Regierungsrates vom 26. März 2003 in Sachen R.M. gegen Departement des Innern. Aus den Erwägungen