(...) (Dieser Entscheid wurde vom Verwaltungsgericht vollumfänglich bestätigt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes wurde an das Bundesgericht weitergezogen; dessen Entscheid ist noch ausstehend.) 124 Wasserversorgungsanlage. - Die Gemeinde kann ihre Pflicht, die öffentlichen Wasserleitungen zu bauen, nicht den Privaten auferlegen. Entscheid des Baudepartements vom 27. Oktober 2003 in Sachen X. gegen Gemeinderat B. Sachverhalt